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Perfekte Verlobung
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Alles über perfekte Verlobung: Das sollten die Paare wissen

Die perfekte VerlobungDie Verlobung ist ein wichtiger Schritt in Richtung Hochzeit – damit wird gesiegelt, dass sich zwei Menschen zusammengefunden haben und eine eingetragene Partnerschaft – die Ehe – eingehen wollen. Das geschieht auf dem privaten Weg durch einen Antrag oder durch die Anmeldung der Hochzeit auf dem Standesamt. Bevor es dazu kommt, muss man natürlich erst den Partner fürs Leben finden, was in dem schnelllebigen Leben nicht immer so einfach ist. Die Lösung bietet das Internet: Online trifft man viele andere Singles, die einen passenden Lebenspartner suchen. Von der Verlobung bis zur Hochzeit kann viel Zeit vergehen. Es wird nicht gesetzlich geregelt, wie schnell nach der Verlobung die Hochzeitsfeier stattfinden soll. Früher war es ein Jahr, heutzutage hat man in der Regel eine freie Wahl dabei. Manche Paare heiraten bereits zwei bis drei Monate nach der Verlobung, andere wiederum lassen sich mehr Zeit und treffen sich vor dem Altar erst nach zwei oder drei Jahren. Im Schnitt jedoch heiraten etwa 80 Prozent der verlobten Paare im ersten Jahr nach der Verlobung.

Die Verlobung wird dazu genutzt, sich die Zeit vor der Hochzeit als die Vorbereitung auf das Heiraten zu nehmen. Verlobung bedeutet ganz klar, dass man bereits ernsthafte Pläne hat, um zu heiraten. Die Zeit vor der Hochzeit sollte aber nicht als solche gedacht werden, um zu prüfen, ob das Paar zueinanderpasst. Das sollte man im Idealfall noch vor der Verlobung machen. Als sinnvoll hat sich erwiesen, einige Jahre vor der Hochzeit im gemeinsamen Haushalt zu verbringen. Auf diese Weise kann man in allen alltäglichen Situationen überprüfen, ob man auch im Alltag miteinander gut auskommen und harmonieren kann.

Rechtliche Bedeutung und Folgen einer Verlobung

Im Bürgerlichen Gesetzbuch, kurz BGB, ist die Verlobung als ein Akt des Verlöbnisses bezeichnet. Im juristischen Sinne hat die Verlobung keine rechtlichen Konsequenzen für die angehenden Eheleute. Man ist auch nach der Verlobung keineswegs zum Heiraten verpflichtet. Das Gericht kann auch niemanden zum Heiraten zwingen, nur weil er sich verlobt hat. Eine Verlobung ist im eigentlichen Sinne keine verbindliche Voraussetzung zur Hochzeit: Man kann also problemlos heiraten, ohne sich vorher verlobt zu haben. Wird jedoch eine Verlobung ohne triftigen Grund von einem der Partner aufgelöst, dann muss derjenige dem Partner, seinen Eltern oder anderen beteiligten Personen den entstandenen Schaden ersetzen. Damit wird gemeint, dass im Vorfeld der Hochzeit bereits Ausgaben entstanden sind, die dann nach Verlangen vom jeweiligen Partner zurückerstattet werden müssen. Bei wichtigen Gründen, wie beispielsweise die Untreue eines Partners oder bei häufiger Verzögerung der Hochzeit, entfällt die Verpflichtung einer Schadensersatzerstattung. Den Schadenersatz zu leisten gilt auch für gegenseitige Geschenke, die sich die Partner nach der Verlobung gemacht haben.



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