Trauzeugen
Trauzeugen haben die Aufgabe, bei der standesamtlichen Trauung anwesend zu sein um
die Eheschließung zu bezeugen. In der Regel sind Trauzeugen auch nach der Heirat für das Brautpaar da und stehen bei Problemen z. B. als Vermittler zur Verfügung.
Traditionell darf
jeder der Brautleute sich einen Trauzeugen aussuchen, der dann bei der
Eheschließung im Standesamt mit seiner Unterschrift dient und die Anwesenheit der richtigen Personen bezeugt.
Im Laufe der Jahre hat sich ergeben, dass
Trauzeugen die rechte Hand des Brautpaares während der gesamten Vorbereitungszeit sind. Sie nehmen den Brautleuten Aufgaben ab, Organisieren und Planen, Erledigen und Helfen und entlasten so das Brautpaar bei den oft stressigen
Hochzeitsvorbereitungen.
Während der Hochzeitsfeier übernehmen Sie ebenfalls diverse Aufgabe, sind Ansprechpartner für die Gäste und managen die Hochzeitsfeier, damit das Brautpaar ausgelassen und entspannt die Hochzeit genießen kann.
Seit dem 1. Juli 1998 sind bei deutschen standesamtlichen Trauungen keine Trauzeugen mehr nötig bzw. vorgeschrieben. Es können aber trotzdem bis zu zwei Trauzeugen vom Brautpaar bestimmt werden. Das Gleiche gilt ebenfalls für Eheschließungen in evangelischen Konfessionen.
In römisch-katholischen Kirchen allerdings, werden Ehen nur in Gegenwart zweier Trauzeugen geschlossen. In Österreich und in der Schweiz sind zwei Trauzeugen sogar vorgeschrieben.
Weitere Hochzeitsbräuche und Tradtionen